Rechtsgrundlagen, Musterurteile und Rechtstips im Kleingartenwesen
Das am 1.April 1983 in Kraft getretene Bundeskleingartengesetz (BKleingG) bildet die Rechtsgrundlage allen Handelns im Kleingartenwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Es baut auf den früheren Rechtssetzungen und Traditionen im Kleingartenwesen auf, ist aber an die heutigen städtebaulichen und sozialpolitischen Anforderungen angepasst. Zur Sicherung der Überleitung der Kleingärten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands am 03. Oktober 1990 wurde der §20a in das BKleingG eingefügt. Am 01.Mai 1994 trat nunmehr die Novelierung des BKleingG in Form des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingÄndG) in Kraft.
Das Bundeskleingartengesetz - download hier
Das Wichtigste Grundsatzdokument für die Arbeit unseres Verbandes ist die Satzung zuletzt geändert auf der Delegiertenversammlung vom 26.04.2003.
Satzung des Verbandes - download hier
Auf der Grundlage des BKleingG, der Generalpachtverträge und der Mustergartenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V. wurde die Rahmengartenordnung des Verbandes erarbeitet, welche die Grundlage für die Arbeit in den Mitgliedsvereinen darstellt.
Die Rahmengartenordnung - download hier
Grundlage für die Errichtung baulicher Anlagen ist die Bauordnung des Regionalverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz - Neubrandenburg e.V.
Die Bauordnung -download hier
2. Musterurteile zurück
| Geschäftsnummer 5 U 61/93 Brandenburgisches
Oberlandgericht Klagegegenstand: Vorgericht: Grundlage der Entscheidung: Ergebnis: |
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| Geschäftsnummer VZR 254/91 Bundesgerichtshof Entscheidungsgegenstand: Grundlage der Entscheidung: Ergebnis: |
Nutzungsrecht für Kleingärtner § 51 Landwirtschaftsanpassungsgesetz § 20 a Bundeskleingartengesetz Art. 233 § 2a Abs. 1a EG BGB Art. 232 § 4 Abs. 3 EG BGB Kleingartenverein ist nur besitzberechtigt - download hier |
| Geschäftsnummer 1 S 104/93 Landgericht Stralsund Klagegegenstand: Vorgericht: Grundlage der Entscheidung: Ergebnis: |
Feststellung aus Pachtverhältnis und Räumung der Fläche Amtsgericht Greifswald 4 C 651/92 § 986 BGB Art. 232 § 4 Abs. 1 EG BGB § 312 ff. ZGB § 18 LPG Gesetz Klage abgewiesen "KLEINGARTENANLAGE BLEIBT AUF DEM GRUND UND BODEN" - download hier |
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Geschäftsnummer 3 U 189/98 Brandenburgisches Oberlandgericht |
Landgericht Neuruppin Vorhandensein einer Kleingartenanlage wird verneint. Beseitigung der Baulichkeiten. §§ 20a + b Bundeskleingartengesetz, 8 Schuldrecht- anpassungsgesetz § 1 Abs. 1 + 2 Bundeskleingartengesetz Berufung wurde zurückgewiesen "WENN DAS GELÄNDE EINIGE MERKMALE DES § 1 ABS. 1 BUNDESKLEINGARTENGESETZ AUFWEIST, d.h. DIE KLEINGÄRTNERISCHE NUTZUNG UND GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN VORHANDEN SIND, IST VON EINER KLEINGARTENANLAGE ZU SPRECHEN." - download hier |
| Geschäftsnummer 6 C 370/02 |
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| Amtsgericht Neubrandenburg | |
| Klagegegenstand: | Räumung und Herausgabe eines Kleingartens nach Kündigung des Pachtverhältnisses und Ausschluss aus dem Verein. |
| Grundlage der Entscheidung: | §§ 581 Abs. II, 546 Abs. I BGB sowie § 9 Abs. II Nr.1 BkleingG |
| Ergebnis: | "DER BEKLAGTE WIRD VERURTEILT; DIE GARTENPARZELLE IN EINER GRÖßE VON 300QM ZU RÄUMEN UND GERÄUMT AN DEN KLÄGER HERAUSZUGEBEN" |
3. Rechtstips zurück

